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G-Spiegel
14-nov-20
Meine Frau (Chinesin) und ich stehen vor der Entscheidung welchen Pass wir wählen für unsere Tochter welche 2020 in China geboren wurde.

Unsere Lebensplanung ist in den nächsten Jahren in Deutschland. Jedoch wollen wir keine Türen verschließen für unsere Tochter in Zukunft.

Kann mir jemand aus eigener Erfahrung berichten was der "perfekte" Weg ist?
 
 
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CharlyGubei
16-nov-20
So lange das Kind noch nicht volljaehrig ist, kann es de facto erst mal beide Staatsbuergerschaften behalten. Da Staatsbuergerschaft und ein Pass zum Reisen aber zwei paar Schuhe sind, muss man sich eines kleinen Umweges bedienen.

Wir haben es so gemacht, Frau Chinesin, ich Deutscher, die Kinder sind beides...

Deutscher Pass:
Mit zweisprachiger Geburtsurkunde (wurde bei uns in Shanghai direkt im Krankenhaus ausgestellt), Passfoto des Kindes und ausgefuelltem Antrag aufs Konsulat, Kinderreisepass wird direkt ausgestellt. Normaler Reisepass geht auch, dauert aber laenger. Man kann auch direkt noch das Formular zum "Nachtrag der Geburt eines deutschen Staatsbuergers im Ausland" abgeben.

Chinesischer Pass:
Etwas aufwaendiger, aber auch nicht wirklich kompliziert.
Vorab, einen "richtigen" Pass gibt es nicht, so lange man nicht nachweist, dass die deutsche Staatsbuergerschaft abgelegt wurde. Das wuerde ich nicht machen. Nach chinesischem Recht ist das Kind trotzdem Chinese, braucht also kein Visum o.ae.
So lange das Kind das Land nicht verlaesst, ist alles kein Problem, will man raus und wieder rein, empfehle ich diesen Weg:
Vor der ersten Ausreise beim PSB ein "Exit & Entry Permit" beantragen, damit kann das Kind einmal aus- und wieder einreisen.
Anschliessend in Deutschland beim chinesischem Konsulat ein "Travel Permit" beantragen. Das ist sowas wie ein Ersatzpass, der eigentlich dafuer gedacht ist, wenn z.B. einem Chinesen im Ausland der Pass abhanden kommt und kann nur ausserhalb Chinas ausgestellt werden. Aussteillung (in Muenchen zumindest) innerhalb von zwei Stunden, das Exit/Entry-Permit wird direkt entwertet und man kann die Rueckreise gleich mit dem Travel Permit antreten. Gueltig ist es fuer zwei Jahre und kann dann entwerder verlaengert oder neu beantragt werden. De facto kann es genau so wie ein chinesischer Reisepass genutzt werden, sieht auch bis auf die blaue Farbe so aus.

Schon hat das Kind Paesse beider Laender. Probleme bei der Ein- und Ausreise hatten wir damit nie und man hat fuer zwei Jahre seine Ruhe. Alternativ kann auch fuer jede Reise nach Deutschland ein Exit/Entry-Permit beantragt werden.

Achtung: Auf dem Antragsformular des Travel Permit wird nach weiteren Staatsbuergerschaften gefragt, hier auf jeden fall "nein/keine" ankreuzen, sonst wird es abgelehnt! Den Tipp hat uns direkt das Konsulat in Muenchen gegeben.
Auch der deutsche Antrag fuer den Kinderreisepass fraegt danach, hier hat der Konsularbeamte gemeint, es ist voellig egal was da angekreuzt wird, so lange eine der Staatsbuergerschaften die deutsche ist.

Nachtrag: Das Kind nicht ins Hukou deiner Frau eintragen lassen! Sonst werden keinerlei chinesische Reisedokumente ausgestellt, bevor nicht der Nachweis erbracht ist, dass die deutsche Staatsbuergerschaft abegelegt ist. Alternativ muss die chinesische abgelegt werden, dann braucht das Kind fuer China ein Residence Permit.
 
 
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CharlyGubei
16-nov-20
Nochmal Nachtrag:
Wenn ich mich recht erinnere, ist ein Eintrag ins Hukou (seit 2014?) ohnehin nicht mehr moeglich, wenn der Name auf der Geburtsurkunde in lateinischer Schrift ist.
 
 
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Naturfreak Gast
18-nov-20
Meines Wissens erforderte ein Hukou-Eintrag schon immer einen Namen in chinesischen Zeichen auf der Geburtsurkunde.

Bis vor ein paar Jahren war es auch tatsächlich möglich, den Namen sowohl in latainischen als auch chinesischen Zeichen auf der Geburtsurkunde zu haben. Wer sich für diesen Weg bzw. die Kombination aus chinesischem Hukou + chinesischem Pass + deutschem Pass entschied, bekam allerdings hinterher enorme Probleme mit Visaausstellung und Grenzübertritt.

@G-Spiegel, die flexibelste Lösung ist die oben von CharlyGubei beschriebene mit deutschem Pass und chinesischem Travel-Permit.
 
 
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G-Spiegel
24-nov-20
vielen Dank für die Antwort.
unsere Situation hat noch ein kleinen extra Haken.
Wie haben in Hongkong geheiratet und haben den Status nicht in China uebertragen lassen. Heisst fuer China existiere ich gar nicht was es jetzt nicht wirklich einfacher macht. Die Geburtsurkunde ist nicht in Lateinischer Schrift
 
 
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Naturfreak Gast
24-nov-20
Wenn auf der Geburtsurkunde der Name des Kindes in chinesischen Zeichen angeführt ist, könnt ihr einen Hukou + chin. Pass beantragen, was dann aber bei einem Ausreisewunsch zur oben erwähnten Zwickmühle füht.

Merkblatt Geburt eines deutschen Staatsangehörigen in China: https://china.diplo.de/cn-de/service/familienangelegenheiten/1209042#content_2

Eine HK-Heiratsurkunde sollte international gültig sein und bei der Beantragung des dt. Passes für das Kind von der Behörde (Botschaft, Konsulat) akzeptiert werden. Im dt. Pass steht dann der Name des Kindes so wie auf der Geburtsurkunde, also in eurem Fall in der Pinyin-Umschrift der chinesischen Schriftzeichen.
 
 
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G-Spiegel
17-jan-21
laut deutscher Botschaft wäre der deutsche Pass kein Problem. Meine Frau hat aber extreme Gedenken das unsere Tochter dann den chinesichen Pass abgeben muss und wir Ihr dadurch eine mögliche Zukunft in China verbauen
 
 
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bierkoenig
23-jan-21
Solange euer Kind nicht volljährig bekommt es bei deutschem Pass für China doch eine Travelpermit (in der auch steht: "The bearer of this document is chinese citizen") ... zur Not könnt ihr euch noch für den chin. Pass entscheiden.

Aber mal ehrlich: Frage deine Frau mal, warum so viele Chinesen/Innen mit Geld oder Beziehungen entweder versuchen ihre Kinder direkt im Ausland zur Welt zu bringen oder hohe Invests dort tätigen ... Damit die Kids nen Pass von dort bekommen und später leichter in die Welt können/studieren/arbeiten. Wenn die jahrelang in D gelebt haben, wollen die eh nicht mehr nach China zurück ...

Auch mit deutschem Pass bekommen die auch später immer Visa wegen Familie oder falls ihr in China Wohnung o.ä. habt.
Mein damaliger Vermieter in Shanghai hatte seit 15 Jahren nen Österreichischen Pass, hat aber quasi das halbe Jahr in Shanghai gelebt.
 
 
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BenNico
27-jan-21
Zitat Nachtrag: Das Kind nicht ins Hukou deiner Frau eintragen lassen! Sonst werden keinerlei chinesische Reisedokumente ausgestellt, bevor nicht der Nachweis erbracht ist, dass die deutsche Staatsbuergerschaft abegelegt ist. Alternativ muss die chinesische abgelegt werden, dann braucht das Kind fuer China ein Residence Permit.
Würde es denn funktionieren das Kind zuerst ins Hukou eintragen zu lassen und dann im Anschluss die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?
Man kann doch ganz gut mit dem Entry/Exit permit arbeiten bei jeder Ausreise?

Hat da noch jemand Erfahrung in letzter Zeit gesammelt?
 
 
(thread closed)

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