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Scheidung   guter beitrag schlechter beitrag
Kaffka Gast
22-nov-18
Die Ehe zwischen einem deutschen Mann und einer Chinesin wurde 2000 in Deutschland begangen.
DIe letzten 12 Jahre hat das Paar aber in China gelebt. Der Lebensmittelpunkt ist also China, ein entsprechendes Resident Permit also Vorhanden.

Fakt 1 Ein deutsches Gericht fühlt sich nicht zuständig da ja beide in China leben.

Fakt 2 Die Ehe soll einvernehmlich geschieden werden, eine bilinguale Scheidungsvereinbarung liegt vor, und entspricht den chin Formanforderungen.

Fakt 3 Das chinesische Standesamt fühlt sich nich zustädig und verweist auf das Gericht. Zwischenzeitlich wurde vorgeschlagen die Ehe hier zu registrieren und sich dann scheiden zu lassen. Dies wurde dann aber verworfen.
Fakt 4 Natürlch gibt es in china verkehrfähige Dokumente der Eheurkunde incl Überbeglaubigung, sonst wären ja in der Vergangenheit viele rechtgeschäfte (Immo, Bank etc)nicht oder nur schwer möglich gewesen.
Jetzt wird es chaotisch.
Es gibt keine klaren Aussagen von Rechtanwäten sowie Behören.
folgendes interssiert:
Welches Gericht ist zuständig. Das der Temp ID bzw RP oder das Hukou.
Besteht bei einer einvernehmliches Scheidung Anwaltszwang.
Wenn ja sind die Gebühren frei verhandelbar.
Welche Dokumente will das Gericht und welche Gebühren fallen dort an.
Was ist sonst noch zu beachten um das ganze smooth zu machen.
Wie gesagt das ganze ist einvernehmlich, das Vermögen schon aufgeteilt und auch Sorgerecht für die bald volljährige Tochter geregelt.
Eigentlich ein einfacher Fall um das in wenigen Tagen vor dem Standesamt zu klären, nur leider füht sich dieses überfordert.
 
 
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